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AG Lahnstein, 06.11.2019 - 50 F 110/17 |
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Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 06.11.2019 - 50 F 110/17
- OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20 Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 06.11.2019 (50 F 110/17) im Tenor Ziffern 2. und 3. teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:.
In teilweiser Abänderung der Verfahrenswertfestsetzung in dem Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 06.11.2019 (50 F 110/17, Tenor Ziff. 4.) wird der Verfahrenswert für das Verfahren erster Instanz auf 14.256 EUR festgesetzt; hiervon entfallen 7.791 EUR auf die Antragstellerin zu 1), und 6.465 EUR auf die Antragstellerin zu 2).